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Mit der Abnahme geht die Rauch-Verdrängungs-Anlage in die Verantwortung des Bauherren oder Betreibers über. Da es sich bei der Rauch-Verdrängungs-Anlage um eine sicherheistrelevante Anlage für die Nutzung des Gebäudes handelt, muss ein Wartungsvertrag mit dem Hersteller der Anlage abgeschlossen werden. In der Regel erfolgt die Wartung jährlich, bei sicherheitsbedenklichen Umständen kann auch eine kürzere Frist von der abnehmenden Stelle gefordert werden.
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